Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Falls Sie privat krankenversichert sind, trägt Ihre Versicherung unter Umständen die Kosten der Behandlung. Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse am besten vorab.
Eine vollständige Abrechnung der Behandlungskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit nicht möglich; viele gesetzliche Versicherer bieten jedoch eine Bezuschussung an – wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um Details zu erfragen!
In der Regel benötigen Sie ein von Ihrem Arzt ausgestelltes Privatrezept mit der Empfehlung zur osteopathischen Behandlung. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten darüber hinaus private Zusatzversicherungen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach diesen Optionen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Osteokompass.
Wenn Sie einen Termin absagen müssen
Es kann immer mal etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommen, so dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich eine Terminpraxis führe und meine Zeit für Sie reserviere.
Falls Sie deshalb einmal einen Termin absagen müssen, tun Sie dies bitte mindestens 24 Stunden beziehungsweise einen Werktag vorher. Ich versuche ihn dann anderweitig zu vergeben – und wir vereinbaren einen neuen Termin.
Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte Termine stelle ich Ihnen allerdings anteilig als Ausfallhonorar in Rechnung.
Befinden Sie sich in einer schwierigen Situation? Sprechen Sie mich an: Im Rahmen des "Sozialen Honorars" ist unter Umständen eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar möglich.